Einzug ins Pflegeheim

Einzug ins Pflegeheim - Ratgeber mit Checkliste für Angehörige

Ein Angehöriger ist pflegebedürftig geworden und ein Einzug in ein Alten- und Pflegeheim steht an? Nun gibt es einige offene Fragen und viele organisatorische Schritte zu erledigen. Was passiert mit der Immobilie? Gibt es einen Mietvertrag oder ist der Pflegebedürftige selbst Eigentümer? Was muss gekündigt, welche Verträge behalten werden? Wir lassen mit unserem ausführlichen Artikel keine Fragen offen und wenn doch, laden Sie sich unseren Ratgeber als Zusammenfassung plus praktischer Checkliste runter.

Umzug ins Pflegeheim – wann ist der Zeitpunkt gekommen

In ein Pflegeheim umzuziehen ist für Angehörige und Betroffene ein einschneidendes Ereignis. Nicht immer ist das Alter und die zunehmend benötigte Hilfe der Grund. Auch junge Menschen ziehen in Pflegeheime, wenn es die Situation nicht zulässt, zu Hause gepflegt zu werden. Die Gründe können die Verschlechterung einer gesundheitlichen Lage, andere krankheitsbedingte Gründe sein oder der Zustand nach einem Unfall. Die Hemmschwelle ist hoch, doch oftmals erleichtert der Schritt allen Beteiligten das Leben. Wann der Zeitpunkt gekommen ist, ist also nicht immer frei entscheidbar, oftmals wird man von äußeren Umständen dazu gezwungen. Den Schritt planen und in aller Ruhe realisieren zu können, ist wünschenswert, doch leider meist utopisch.
Lässt es die Situation zu, suchen Sie gemeinsam ein Heim aus, vergleichen Sie Einrichtungen und wählen Sie die, in der sich der Pflegebedürftige am wohlsten fühlt. Er muss sich zu Hause, angekommen, geborgen und auch gut umsorgt fühlen. Achten Sie auf das Personal, wie ist der Ton mit den Patienten, wie verhalten sie sich gegenüber Besuchern, wie gehen sie auf Bedürfnisse ein und ist genügend Personal vorhanden?
Welchen Eindruck macht die Einrichtung? Ist es sauber, gepflegt, modern, wie ist die Atmosphäre?
Wie ist das Essen? Gibt es eine Auswahl, ist die Nahrung ausgewogen und schmackhaft? Und auch das Betreuungs- und Freizeitangebot ist wichtig. Was wird den Patienten geboten?

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Zieht der Angehörige in ein Pflegeheim um, wird der Mietvertrag aufgelöst. Doch nicht immer lässt sich der Umzug langfristig planen. Manchmal geht es schnell mit der Pflegebedürftigkeit, dementsprechend zügig muss auch der Umzug ablaufen. Haben Sie die Möglichkeit, den Einzug in das Heim früh genug anzugehen, dann kündigen Sie Ihren Mietvertrag innerhalb der dreimonatigen gesetzlichen Kündigungsfrist. Das ist für alle Beteiligen der einfachste Fall. Sie können sich auf den Umzug lange genug vorbereiten und der Vermieter hat genügend Zeit, einen neuen Mieter zu finden. Was aber, wenn sich die Situation schlagartig ändert, der gesundheitliche Zustand innerhalb kürzester Zeit schlechter wird? Leider gibt es kein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Sie können also nicht per Gesetz von heute auf morgen aus dem Vertrag raus und müssen die Miete auch weiterzahlen, selbst wenn der Umzug ins Pflegeheim bereits geschehen ist. Für einige kann das eine finanzielle Belastung darstellen, schließlich macht die Miete der meisten Senioren 25 bis 50 Prozent der Rente aus. Sprechen Sie den Vermieter daher an, vielleicht können Sie eine gemeinsame Lösung finden. Eventuell ist schnell ein Nachmieter gefunden und Sie können vorzeitig aus dem Vertrag raus.

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Die pflegebedürftige Person ist selbst Eigentümer oder Vermieter

Ihr Angehöriger besitzt eine Immobilie, die er bis zum Einzug ins Pflegeheim selbst bewohnt hat? Oder ist der Pflegebedürftige Vermieter der Immobilie und kann sich nun nicht mehr darum kümmern? Wir von deinimmoberater informieren und beraten Sie gerne zu allen Eventualitäten.
Die Wohnung oder das Haus soll weitervermietet werden? Mit der Miete können Heim- und Pflegekosten abgedeckt werden oder zumindest einen Teil davon finanzieren. Für zwei Kaltmieten zzgl. MwSt. übernehmen wir den gesamten Vermietungsprozess für Sie. Wir besichtigen Ihr Objekt und beschaffen alle Informationen und Unterlagen. Anschließend ermitteln wir den Mietpreis, bevor wir Ihre Immobilie visuell aufarbeiten und ein Exposé erstellen. Danach vermarkten wir Ihr Haus oder Ihre Wohnung systematisch, übernehmen die Kommunikation mit Interessenten, organisieren Besichtigungstermine, bevor wir gemeinsam Ihren neuen Mieter auswählen.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, können Sie damit unter Umständen über viele Jahre hinweg die Heimkosten abdecken. Gibt es kein Testament, in dem festgehalten ist, dass im Falle des Todes die Immobilie an einen oder Erben geht, oder will niemand der Angehörigen nach dem Einzug ins Pflegeheim in das Objekt ziehen, macht es nur wenig Sinn, das Haus oder die Wohnung zu halten.

Info - Zwangsräumung nach Räumungsklage

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Wir von deinimmoberater helfen Ihnen gerne dabei, Ihre beste Lösung zu finden. Wir beraten Sie und übernehmen die Vermietung oder Verkauf Ihrer Immobilie.

Was muss beim Umzug gekündigt werden?

Mit einer Anmeldung im Pflegeheim stellt sich die Frage, welche Versicherungen und Verträge benötigt der Angehörige noch? Fernseher und Telefon sind Zusatzleistungen, diese erhalten die Bewohner nach Wunsch und individueller Nutzung. Internet bieten noch nicht viele Seniorenheime an, erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihr Wunsch-Heim W-Lan zur Verfügung stellt. Dementsprechend können diese Verträge vor dem Umzug gekündigt werden. Prüfen Sie, welche Versicherungen noch benötigt werden. So kann beispielsweise die Hausratsversicherung eingespart werden, da jeder Bewohner über das Heim versichert ist. Das Gleiche gilt für eine Rechtsschutzversicherung. Die privaten Versicherungen wie Haftpflicht, Krankenversicherung und Pflegeversicherung, eventuell auch die Unfall- sowie Sterbegeldversicherung, sollten möglichst beibehalten werden. Menschen, die in einem Alten- und Pflegewohnheim wohnen, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen und können abgemeldet werden.

Checkliste Pflegeheim – was muss nach dem Umzug geregelt werden?

  • Haustiere und Pflanzen wurden in Obhut gebracht oder sogar ins Heim mitgenommen? Erkundigen Sie sich vorab, ob das in Ihrem Heim möglich ist
  • Sie planen eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung und beauftragen ein Entrümpelungsunternehmen wie deinimmoentrümpler
  • Was wird an die Angehörigen verteilt? Was darf ins Pflegeheim mitgenommen werden? Was soll gespendet, verkauft oder entsorgt werden?
  • Wer renoviert die Wohnung?
  • Ist der Mietvertrag gekündigt, beziehungsweise das Eigentum vermietet oder von Angehörigen übernommen? Wird die Immobilie verkauft?
  • Gibt es eine Vorsorgevollmacht und eine Kontovollmacht? Damit können Sie weitere ausstehende Mieten oder Rechnungen begleichen
  • Müssen Fahrzeuge abgemeldet und verkauft werden?
  • Welche Daueraufträge können noch gekündigt werden?
  • Den Umzugszuschuss mit der Krankenkasse abklären und Antrag stellen
  • Ärzte, Banken und weitere Behörden über den Umzug informieren und neue Adresse mitteilen
  • Strom- und Gaslieferant kündigen
  • Gab es einen ambulanten Pflegedienst und hauswirtschaftliche Leistungen? Informieren Sie die Anbieter, dass Sie keine Hilfe mehr benötigen

Was organisiert, gekündigt, behalten oder anderweitig geregelt werden muss und vor allem was davon Priorität hat, ist sicherlich eine individuelle Sache. Auch wenn wir hier einige Punkte aufgelistet haben, überlegen Sie ganz genau, was es in Ihrer persönlichen Lage noch gibt. Hat der Angehörige bestimmte Wünsche, hat er vielleicht sogar etwas notariell festgehalten? Gibt es ein Testament, welches im Todesfall eröffnet wird? Sofern möglich, sprechen Sie alles mit Ihrem geliebten Menschen ab, planen Sie zusammen und auch hier gilt: desto eher die Dinge geregelt sind, umso stressfreier wird es, wenn sich die gesundheitliche Lage verschlechtert.

Wer übernimmt die Kosten beim Umzug ins Pflegeheim

Die Pflegekassen geben einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro für eine Wohnraumanpassung. Diese Pflegeleistung wird nach § 40 SGB XI einmalig ausgezahlt. Wird der Pflegegrad erhöht oder es werden Umbauten nötig, zahlt die Pflegekasse eventuell weitere Zuschüsse. Können Sie die Wohnung nicht umbauen oder nicht so, dass Sie den Anforderungen an den Pflegegrad entsprechen und Ihr Angehöriger daher umziehen muss, erhält man für den Umzug, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genannt, ebenfalls diesen Zuschuss. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten treten Sie vorab telefonisch in Kontakt mit der Pflegekasse und erkundigen sich zu Ihrem individuellen Fall.

Wie wird das Pflegeheim finanziert?

Wie teuer ein Heimplatz ist, kommt ganz auf die Einrichtung an. Rechnen Sie aber mit mehreren Tausend Euro monatlich. Auch der Standort, die Art der Pflege und Verpflegung, ob es ein Einzelzimmer oder eine kleine Wohnung im betreuten Wohnen ist, beeinflussen den Preis. Pflegekassen übernehmen einen Teil der monatlichen Kosten für die Pflege. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Pflegegrad ab. Diese Regelung gilt für gesetzlich- und privatversicherte Menschen. Weitere Kosten sind die sogenannten Investitionskosten, bei denen einen Umschlagpauschale auf die Bewohner verteilt und für Renovierungen und andere Arbeiten am Heim genutzt werden.
Die gesamten Kosten sollten im besten Fall über das vorhandene Vermögen, beispielsweise durch verkaufte oder vermietete Immobilien finanziert werden. Ist das nicht möglich, muss der Ehepartner oder Lebenspartner aufkommen. Kann er das nicht leisten, kommen die Kinder für die Heimkosten auf, jedoch nur, wenn deren Einkommen über 100.000 Euro jährlich ist. Das Gute ist: Das Einkommen durch Immobilienbesitz der Kinder zählt nicht zu der zu erreichenden Summe. Derjenige, der den Unterhalt zahlt, bekommt einen Schonbetrag von 2.000 Euro, gibt es außerdem einen Ehepartner kommen weitere 1.600 Euro hinzu. Diese Freibeträge steigen an, wenn noch Kinder im Haushalt wohnen. Kann niemand die Kosten tragen, sollten Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Zuerst werden die Kassen und Versicherungen zur Kasse gebeten, danach übernimmt das Amt alle weiteren Kosten.

Packliste: Was kommt mit ins Seniorenheim

Sprechen Sie vorab mit dem Pflegeheim, was mitgenommen werden darf und was nicht. Bewohnt Ihr Angehöriger ein Einzelzimmer oder sogar ein Apartment im betreuten Wohnen? Wie eigenständig ist der Angehörige noch oder ist er bereits pflegebedürftig? Die individuelle Verfassung entscheidet schon viel darüber, was überhaupt noch benötigt wird.

  • Bilder der Angehörigen
  • Morgenmantel und Hausschuhe
  • Gemütliche Kleidung
  • Schuhe für den Gartenbereich
  • Hygieneartikel
  • Schmuck, Bücher und andere persönliche Gegenstände
  • Handelt es sich um eine kleine Wohnung, können eventuell auch Möbel und Elektrogeräte mitgenommen werden
  • Medizinische Dokumente, wie der Diabetikerpass, Impfpass, Allergieausweis, Blutdruckpass, Schwerbehindertenausweis, Herzschrittmacher-Pass, Rentenbescheide, Pflegegutachten etc.
  • Persönliche Dokumente, Adress- und Telefonlisten
  • Handtücher, eigene Bettwäsche und Deko, falls sich der Mensch so wohler fühlt
  • Pflanzen und eventuell sogar Haustiere

Häufig gestellte Fragen

Wird der Mietvertrag automatisch aufgelöst?

Frage 1 - Der Einzug ins Pflegeheim

Nein, der Mietvertrag muss gekündigt und die dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Es gibt kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn der Umzug ins Pflegeheim schnell gehen muss. Stellt die Situation eine finanzielle Belastung für Sie dar, sprechen Sie mit dem Vermieter, eventuell ist schnell ein Nachmieter gefunden und Sie können vorzeitig aus dem Vertrag raus.

Was passiert mit dem Eigentum?

Frage 2 - Der Einzug ins Pflegeheim

Der Pflegebedürftige ist Eigentümer, dann gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Die Immobilie wird verkauft und davon die Heimkosten finanziert
2. Das Haus oder die Wohnung wird weitervermietet und so können die Heimkosten teils gedeckt werden
3. Die Immobilie wird an das Kind verschenkt und es kommt für die Kosten auf
4. Der Ehepartner bleibt wohnen und muss für den Pflegeberdürftigen zahlen
5. Sie wissen, wer laut Testament die Immobilie erben wird und handeln dementsprechend

Welche Verträge müssen gekündigt werden?

Frage 3 - Der Einzug ins Pflegeheim

Gehen Sie genau durch, welche Verträge offen sind und welche im Heim nicht mehr benötigt werden. Das ist individuell und wir können nur einige Beispiele nennen: Daueraufträge, Telefon, Internet, Fernsehen, Zeitschriften Abos, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung etc. Behalten Sie die Unfallversicherung, Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und Sterbegeldversicherung.

Wer finanziert den Heimplatz?

Frage 4 - Der Einzug ins Pflegeheim

Entweder kann der Pflegebedürftige es sich selbst finanzieren, weil er genug Ersparnisse hat, oder der Ehepartner muss das Heim bezahlen. Kann dieser nicht, müssen die Kinder dafür aufkommen. Zuständig sind immer nur Verwandte ersten Grades, Schwiegereltern oder Schwägerin / Schwager müssen nicht zahlen. Kann niemand das Heim finanzieren, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Der Unterhaltszahler erhält einen Schonbetrag von 2.000 Euro. Gibt es einen Ehepartner kommen weitere 1.600 Euro hinzu.

Gibt es finanzielle Unterstützung für den Umzug?

Frage 5 - Der Einzug ins Pflegeheim

Im besten Falle können Sie die Kosten selbst tragen, beziehungsweise der Pflegebedürftige. Die Einnahmen können aus einem Immobilienverkauf stammen oder von einer vermieteten Immobilie. Benötigen Sie Hilfe, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Außerdem gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro für eine Wohnraumanpassung. Die Leistung wird einmalig ausgezahlt, es sei denn der Pflegegrad erhöht sich. In dem Falle können Sie einen neuen Antrag stellen und weitere Leistungen erhalten.

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Gut zu wissen...

Ihr Angehöriger ist in ein Pflegeheim umgezogen und Sie müssen sich nun um die Immobilie kümmern? Keine Sorge, wir helfen Ihnen. Lassen Sie sich von unseren Maklern zu den Themen Verkauf oder Vermietung beraten.

Disclaimer

Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.

Redakteur - Der Einzug ins Pflegeheim
Silke Thellmann
30.08.2022
-
Lesezeit: 9 Minuten
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