Wohnungsauflösung

Wohnungsauflösung im Todesfall – das sollten Erben wissen

Ein naher Verwandter ist verstorben und Sie sind Erbe? Sie fragen sich jetzt, was auf Sie zukommt, um was Sie sich kümmern müssen und welche Dokumente Sie benötigen? In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Erbe einer Immobilie. Was die ersten Schritte sind, was ein Erbschein ist und was bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall zu beachten ist – wir informieren Sie ganz genau.

Die ersten Schritte nach dem Todesfall

Was geschieht mit der Immobilie und dem Haushalt nach dem Todesfall? Diese Frage wird die Hinterbliebenen wohl am meisten beschäftigen, denn hier findet der größte organisatorische Aufwand statt. Belastende Gefühle wie Trauer kommen noch hinzu. Verständlicherweise ist dies keine einfache Situation. Gehen Sie daher strukturiert vor und klären Sie eins nach dem anderen:

  • Gibt es einen oder mehrere Erben?
  • Erbt jemand den gesamten Haushalt oder wird er aufgeteilt?
  • Gibt es Dokumente wie ein Testament, in dem alles festgehalten wird?
  • Was passiert mit den Sachen des Verstorbenen?
  • Wer möchte welche Erinnerungsstücke behalten?
  • Wer kümmert sich um die Entrümpelung? Wird eine Firma beauftragt?
  • Gibt es Pflanzen und Tiere, um die sich sofort gekümmert werden muss?
  • Verderbliche Lebensmittel müssen sofort entsorgt werden
  • Welche Verträge müssen gekündigt werden?
  • Was passiert mit dem Auto?
  • Welche offenen Rechnungen sind noch zu begleichen?

Wenn Sie nicht alleiniger Erbe sind, setzen Sie sich zusammen, klären Sie die oben genannten Punkte und suchen Sie sich gegebenenfalls Rechtsbeistand.

Die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall – der Ablauf

Aller Anfang ist schwer, doch irgendwo müssen Sie beginnen, um sich einen Überblick über den gesamten Haushalt zu machen. Entsorgen Sie zuallererst alles Verderbliche, um Schimmel, unangenehme Gerüche und Ungeziefer fernzuhalten. Teilen Sie Erinnerungsstücke unter den Verwandten auf und klären Sie wer was behalten möchte. Anschließend trennen Sie Unwichtiges von Wichtigem. Auch wenn bestimmte Sammelsurien oder Gegenstände für den Verstorbenen wichtig waren, benötigen Sie diese wirklich noch? Wenn Sie die Frage mit einem klaren Nein beantworten können, trennen Sie sich davon, selbst, wenn es schwerfällt. Nachdem Sie Gegenstände und Erbstücke aufgeteilt haben, Sachen verkauft, verschenkt oder gespendet haben, kommt der nächste Punkt.

Verschaffen Sie anschließend einen Überblick über alle Dokumente:

  • Mietverträge
  • Versicherungen
  • Telefon und Internet
  • GEZ
  • Ratenzahlungen
  • Spenden
  • Kredite
  • Konten und Sparkonten
  • Bausparverträge
  • Einkünfte
  • Offene Rechnungen
  • Fahrzeugpapiere, Verträge, Rechnungen, etc.
  • Und weitere Verträge und persönliche Dokumente

Im besten Falle hat der Verstorbene alles ordentlich abgeheftet und sortiert. Wenn nicht, müssen Sie sich wohl oder übel durch einen Papierdschungel wühlen. Ihr Bestatter hilft Ihnen jedoch bei vielen Angelegenheiten:

  • Testament eröffnen lassen
  • Sterbeurkunde beantragen und Totenschein ausstellen
  • Er informiert die Lebens- und Unfallversicherung
  • Informiert Arbeitgeber, Bank und Krankenkasse
  • Auch die Rentenkasse und weitere Behörden informiert er
  • Kündigt Verträge, auch Mietverträge
  • Kündigt Mitgliedschaften und Abonnements

Wenden Sie sich daher mit allen offenen Fragen an Ihren Bestatter.Besaß der Verstorbene ein oder mehrere Fahrzeuge? Der Erbe muss die Fahrzeugpapiere und Verträge sofort umschreiben lasse, so die Vorschriften.Haustiere und Pflanzen sollten von den Erben in Obhut genommen werden. Tiere leiden oft lange nach dem Tod des geliebten Menschen, im besten Falle können sie in der Familie bleiben und müssen nicht ins Tierheim. Das Tier war vielleicht ein jahrelanger Begleiter des Verstorbenen und sollte daher eine hohe Priorität in Ihrer weiteren Planung bekommen.

Nun geht es darum, was mit der Immobilie geschieht. Eine Wohnungsauflösung im Todesfall ist meist die beste Lösung. Doch handelt es sich um ein Eigentumshaus oder Eigentumswohnung? Wohnte der Verstorbene zu Miete? Und wie wird welcher Fall geregelt?

Erbschein, Nachlass oder Testament – welches Dokument regelt was?

Gibt es ein Testament? Dann muss dies zuerst eröffnet werden. Dies erledigt der Bestatter für Sie. Gibt es kein Testament, geht der Nachlass an die gesetzliche Erbfolge über, dann benötigen Sie einen Erbschein. Der Erbschein gilt als Nachweis, dass Sie allein oder mit anderen erbberechtigt sind. Den Schein stellt das Nachlassgericht auf Antrag aus und meist kostet dies auch Gebühren. Mit dem Antrag treten Sie das Erbe an und erben damit auch eventuelle Schulden. § 2353 BGB regelt, dass Sie sie sich als Erbe ausweisen müssen, um den Nachlass zu bekommen. Erben Sie beispielsweise eine Immobilie, Konten oder müssen mit Geschäftspartnern in Kontakt treten, benötigen Sie einen Erbschein.

Sie haben zu Lebzeiten des Verstorbenen eine Kontovollmacht erhalten? Dann benötigen Sie keinen Erbschein, um über die Konten zu verfügen. Auch eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus geht, kann dazu ermächtigen, über den Nachlass zu verfügen. Meist stellt man solch ein Dokument aus, wenn man weiß, wer nach dem Tod Erbe wird.
Das Testament liegt beim Notar vor und ist im zentralen Testamentregister registriert. Dort liegen auch weitere wichtige Dokumente, die das Erbe betreffen. Wird das Testament eröffnet, werden automatisch alle Personen benachrichtigt, die benannt sind und automatisch auch alle gesetzlichen Erben. Was im Testament steht, ist Gesetz, doch wie bereits erwähnt, benötigen Sie den Erbschein, um sich auch als tatsächlicher Erbe auszuweisen.

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Was passiert mit der Immobilie nach dem Tod?

Der Verstorbene war Mieter:

  • Informieren Sie zuerst den Vermieter über das Ableben seines Mieters. Überlegen Sie sich als Erben, was mit der Wohnung geschehen soll. Möchte jemand einziehen? Haben weitere Menschen in der Wohnung gelebt? Hat der Verstorbene allein gelebt, können Sie laut § 580 BGB von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Innerhalb eines Monats läuft dann der Mietvertrag aus. Eine fristgerechte Kündigung ist aber ebenso möglich. So haben Sie drei Monate Zeit, sich um die Wohnungsauflösung im Todesfall zu kümmern. Wenn weitere Personen im Haushalt gelebt haben und im Mietvertrag aufgeführt sind, geht dieser automatisch auf sie über und sie dürfen in der Wohnung weiterleben. Sind Personen nicht im Vertrag aufgeführt, wie beispielsweise der Partner, der erst später eingezogen ist, möchten aber in der Wohnung bleiben, müssen die Konditionen mit dem Vermieter neu verhandelt werden.

Der Verstorbene war Eigentümer:

  • Die Erben werden neue Immobilieneigentümer oder derjenige, der im Testament eingetragen ist. Immobilieneigentum wird im Grundbuch eingetragen. Damit wird das Grundbuch nach dem Tod des bisherigen Eigentümers unrichtig. Nun muss ein Antrag auf Grundbuchberichtigung gestellt werden. Handelt es sich um mehrere Erben, die je einen Anteil besitzen, werden Sie alle als Eigentümer in einer Erbengemeinschaft eingetragen. Die Mitglieder heißen dann Gesamthandeigentümer. Die Gemeinschaft kann nur gemeinsam über die Immobilie verfügen.

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Sie planen einen Immobilienverkauf? Wir von deinimmoberater stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne. So finden Sie die bestmögliche Lösung für alle Erben.

Eine Entrümpelungsfirma beauftragen oder privat entrümpeln

Sie dürfen als Erbe die Wohnung ohne Erbschein ausräumen. Die Frage ist jedoch, wer führt die Haushaltsauflösung durch? Eine gesamte Wohnung oder gar ein ganzes Haus zu entrümpeln, ist eine zeitliche und organisatorische Herausforderung. Zudem kann die gesamte Situation emotional werden und sie viele Nerven kosten. Wenn Sie sich jedoch dazu entscheiden, die Wohnungsauflösung nach dem Todesfall gemeinschaftlich durchzuführen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Planen Sie mehrere Tage oder sogar Wochen ein, je nach Größe der Immobilie und verfügbarer Zeit
  • Haben Sie genügend helfende Hände?
  • Sind Sie emotional wirklich in der Lage, alle Erinnerungsstücke des geliebten Menschen zu sortieren und auch zu entsorgen?
  • Wie viel und welcher Müll fällt an? Wie viele Container werden benötigt und wo wird der Müll entsorgt? Lacke und Farben müssen abgegeben werden, Sperrmüll und Elektroschrott müssen entsprechend entsorgt werden
  • Benötigen Sie ein Halteverbotsschild?

Unterschätzen Sie nicht den Aufwand und beauftragen Sie lieber eine professionelle Entrümpelungsfirma. Von der Organisation des Personals über den gesamten Entrümpelungsaufwand und der Entsorgung mit Nachweis nimmt man Ihnen die gesamte Arbeit ab. Zügig, diskret und mit Empathie für die schwere Situation, werden die Wohnungsauflöser innerhalb Stunden oder weniger Tage Ihre Immobilie entrümpeln. Außerdem wird das Haus oder die Wohnung besenrein verlassen und Sie können nun den Verkaufsprozess angehen.

Die Kosten einer Entrümpelung nach dem Todesfall

Die Preise für eine Wohnungsauflösung nach dem Tod können sehr unterschiedlich ausfallen und hängen von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich entscheidend ist die Zeit, die aufgewendet werden muss, um das Haus oder die Wohnung vollständig leer zu räumen. Das kommt natürlich darauf an, wie groß die Immobilie ist, wie viele Räume es gibt, wie gut zugänglich das Haus oder die Wohnung ist und wie vollgestellt der Haushalt ist. Handelt es sich sogar um eine Messi Wohnung? (hier interne Verlinkung zu Text) Müssen Küche, Badezimmer und große Schrankwände demontiert werden oder steht alles frei und kann sozusagen einfach mitgenommen werden? Elektrogeräte wie eine Waschmaschine, Spülmaschine, Kühl- und Gefrierschrank sind sperrig und müssen entsprechend entsorgt werden. Die Frage ist also, wie viel Kubikmeter Schrott und Müll fallen an?Doch Müll ist nicht gleich Müll. Neben der Menge kommt es auch auf die Art an und dementsprechend müssen verschiedene Container bestellt werden.

  • Lacke, Farben, Öle müssen bei der Gemeinde abgegeben werden
  • Fällt Bauschutt an sowie Bodenbeläge und Deckenverkleidungen?
  • Möbel
  • Türen und Fenster
  • Sondermüll
  • Recyclebare Sachen
  • Altkleider (können auch gespendet werden)
  • Sanitärkeramik
  • Elektroschrott
  • Batterien

Häufig gestellte Fragen

Was mache ich mit der Immobilie nach dem Todesfall?

Frage 1 - Wohnungsauflösung im Todesfall

Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten verkaufen? Dann kontaktieren Sie uns von deinimmoberater und wir beraten Sie gerne. Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln, können Sie von Ihren Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und innerhalb eines Monats das Mietverhältnis beenden.

Was regelt das Testament?

Frage 2 - Wohnungsauflösung im Todesfall

Vor dem Tod wurde im Testament festgehalten, wer was erbt. Neben den gesetzlichen Erben können weitere Personen erwähnt werden, die Anteile, Immobilien oder bestimmte Besitztümer erhalten sollen.

Wann brauche ich einen Erbschein?

Frage 3 - Wohnungsauflösung im Todesfall

Um über Konten, Verträge und Geschäftsangelegenheiten verfügen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Dieser weist Sie aus. Das Testament allein reicht nicht aus.

Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach dem Tod?

Frage 4 - Wohnungsauflösung im Todesfall

Wie hoch die Kosten einer Haushaltsauflösung nach dem Tod ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie groß war die Immobilie, wie vollgestellt ist sie, wie gut zugänglich die Wohnung oder das Haus ist und welche Müllarten anfallen. Dies sind nur einige Punkte, die den zeitlichen Aufwand und damit auch den Preis beeinflussen.

Was regelt der Bestatter?

Frage 5 - Wohnungsauflösung im Todesfall

Der Bestatter übernimmt nicht nur die Organisation der Beerdigung. Er kümmert sich auch um die Beschaffung wichtiger Dokumente und kann die Beantragung der Testamentseröffnung beantragen. Sie haben viel Papierkram und haben keinen Überblick? Sprechen Sie Ihren Bestatter an, wobei er Sie unterstützen kann.

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Gut zu wissen...

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten verkaufen? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne. Übermitteln Sie uns Ihre Daten und wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich.

Disclaimer

Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.

Redakteur - Wohnungsauflösung im Todesfall
Silke Thellmann
21.07.2022
-
Lesezeit: 7 Minuten
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