Die Räum- und Streupflicht ist eine wichtige Verpflichtung für Immobilienbesitzer und Mieter, insbesondere während der Wintermonate. Sie dient der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen auf Gehwegen und anderen öffentlich zugänglichen Flächen. In diesem Artikel erklären wir, wer für die Räum- und Streupflicht verantwortlich ist, welche gesetzlichen Regeln gelten und geben praktische Tipps zur Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis
Die Verantwortung für die Räum- und Streupflicht kann je nach Eigentumsverhältnissen und Mietverträgen variieren:
Eigentümer: Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien.
Mieter: In vielen Mietverträgen wird die Räum- und Streupflicht auf die Mieter übertragen. Diese Verpflichtung muss jedoch explizit im Mietvertrag festgehalten sein.
Hausverwaltung: Bei größeren Wohnanlagen kann die Hausverwaltung die Räum- und Streupflicht übernehmen oder einen externen Dienstleister damit beauftragen.
Die gesetzlichen Regeln zur Räum- und Streupflicht sind in den kommunalen Satzungen festgelegt und können je nach Ort unterschiedlich sein:
Zeitliche Vorgaben: In der Regel muss werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden.
Umfang der Pflicht: Die Gehwege müssen in einer Breite von etwa 1,20 Metern geräumt werden, um das sichere Passieren zu gewährleisten.
Streumaterial: Es dürfen Sand, Splitt oder andere abstumpfende Materialien verwendet werden. Salz ist oft nur eingeschränkt erlaubt, da es Umweltschäden verursachen kann.
Haftung: Bei Verletzungen aufgrund von Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht haftet der Verantwortliche für entstandene Schäden.
Hier sind einige praktische Tipps, um die Räum- und Streupflicht effektiv umzusetzen:
Frühzeitig handeln: Beginnen Sie frühzeitig mit dem Räumen und Streuen, um Eisbildung zu verhindern.
Regelmäßige Kontrollen: Kontrollieren Sie die Gehwege regelmäßig, insbesondere bei wechselnden Wetterbedingungen, um sicherzustellen, dass keine neuen Gefahrenstellen entstehen.
Streugut bevorraten: Lagern Sie ausreichend Streugut wie Sand oder Splitt, um jederzeit einsatzbereit zu sein.
Externe Dienstleister: Wenn Sie die Räum- und Streupflicht nicht selbst übernehmen können, beauftragen Sie einen externen Dienstleister oder einen Winterdienst.
Die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht kann zu Haftungsfragen führen:
Haftung: Eigentümer oder Mieter haften für Unfälle, die aufgrund unzureichender Räum- und Streumaßnahmen passieren. Das kann zu Schadenersatzforderungen führen.
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung kann helfen, finanzielle Schäden abzudecken. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung solchen Schaden abdeckt und informieren Sie sich über die Bedingungen.
Die Räum- und Streupflicht ist eine wichtige Verpflichtung, die zur Sicherheit von Gehwegen und anderen öffentlich zugänglichen Flächen beiträgt. Sie liegt grundsätzlich bei den Eigentümern, kann jedoch auf Mieter oder Hausverwaltungen übertragen werden. Durch das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben und die Umsetzung praktischer Tipps kann die Sicherheit erhöht und Haftungsrisiken minimiert werden. Eine sorgfältige und regelmäßige Durchführung der Räum- und Streupflicht schützt nicht nur Passanten, sondern auch die Verantwortlichen vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
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