Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland, der automatisch eintritt, wenn Ehepartner keinen anderen Güterstand wählen. Sie regelt, wie das Vermögen während der Ehe und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners aufgeteilt wird. In diesem Artikel erklären wir, was die Zugewinngemeinschaft ist, welche Vorteile sie bietet und welche rechtlichen Grundlagen gelten.
Inhaltsverzeichnis
Die Zugewinngemeinschaft ist ein Güterstand, bei dem das während der Ehe erworbene Vermögen als gemeinsamer Zugewinn betrachtet wird. Das Anfangsvermögen, das jeder Ehepartner in die Ehe einbringt, bleibt getrennt. Nur der Zugewinn, also das Vermögen, das während der Ehe hinzugewonnen wird, wird im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners ausgeglichen.
Die Zugewinngemeinschaft bietet mehrere Vorteile für Ehepartner:
Gerechte Vermögensverteilung: Sie sorgt für eine faire Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens.
Schutz des schwächeren Partners: Der wirtschaftlich schwächere Partner wird durch den Zugewinnausgleich abgesichert.
Keine automatische Vermögensvermischung: Das Anfangsvermögen bleibt getrennt, was die individuelle Vermögensverwaltung erleichtert.
Einfachheit: Die Zugewinngemeinschaft tritt automatisch in Kraft, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zugewinngemeinschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt:
§ 1363 BGB: Definiert die Zugewinngemeinschaft als gesetzlichen Güterstand.
§ 1373 BGB: Regelt den Zugewinnausgleich, der bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners erfolgt.
§ 1375 BGB: Beschreibt, wie das Anfangs- und Endvermögen zu berechnen ist.
§ 1384 BGB: Bestimmt, dass der Zugewinnausgleich bei Scheidung am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags erfolgt.
Bei einer Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich, um das während der Ehe erworbene Vermögen gerecht zu verteilen:
Ermittlung des Anfangsvermögens: Jeder Ehepartner legt sein Vermögen zu Beginn der Ehe offen.
Ermittlung des Endvermögens: Zum Zeitpunkt der Scheidung wird das Vermögen jedes Ehepartners erneut ermittelt.
Berechnung des Zugewinns: Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Ausgleichsanspruch: Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehepartners ausgleichen.
Auch beim Tod eines Ehepartners wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt:
Ermittlung des Erbanteils: Der überlebende Ehepartner erhält neben dem gesetzlichen Erbteil auch den Zugewinnausgleich.
Berechnung: Der Zugewinnausgleich wird ähnlich wie bei einer Scheidung berechnet, indem Anfangs- und Endvermögen des Verstorbenen ermittelt werden.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der eine gerechte Vermögensverteilung bei Scheidung oder Tod eines Ehepartners sicherstellt. Sie bietet Schutz für den wirtschaftlich schwächeren Partner und verhindert eine automatische Vermögensvermischung. Die rechtlichen Grundlagen im BGB bieten klare Richtlinien für die Berechnung und Durchführung des Zugewinnausgleichs. Eine gründliche Dokumentation und rechtliche Beratung sind dabei unerlässlich, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
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