Über die Mieterselbstauskunft erhalten Vermieter Informationen über ihre potenziellen Mieter. Letztere können ihre Chancen auf einen Mietvertrag mit einer freiwilligen Auskunft erhöhen. Für beide Seiten ist sie deshalb von besonders wichtiger Bedeutung. Wir fassen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mieterselbstauskunft zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Eine Mieterselbstauskunft dient Vermietern als Entscheidungsgrundlage für die Vermietung ihrer Immobilie. Auf Basis der Auskunft können sie einschätzen, ob potenzielle Mieter sich das Haus oder die Wohnung zur Miete leisten können. Gleichzeitig ist die Mieterselbstauskunft auch für Mieter von wesentlicher Bedeutung: Weil vielerorts die Nachfrage nach Mietimmobilien größer als das Angebot ist, hilft das Offenlegen der persönlichen Verhältnisse dabei, sich im besten Fall gegen andere Bewerber durchzusetzen. Zudem schafft die Auskunft Transparenz und sorgt so für eine gute Basis für das spätere Mietverhältnis.
Relevant für die Mieterselbstauskunft sind alle Angaben über Mietinteressenten, die direkt mit einem möglichen Mietverhältnis zusammenhängen. Zu den wichtigsten Informationen zählt neben Anschrift und Namen deshalb das persönliche Einkommen und damit zum Beispiel Angaben zum Arbeitgeber. Aber auch, ob jemand Raucher oder Nichtraucher ist, kann für Vermieter von Belang sein. Sind Mietschulden vorhanden, kann dies Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters nehmen, weshalb es sich hierbei ebenfalls um einen relevanten Punkt handelt. Zudem wird üblicherweise die Anzahl der künftigen Bewohner abgefragt.
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Als Vermieter dürfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einige Nachweise von Mietinteressenten verlangen, zu denen unter anderem folgende Informationen gehören:
Die in den letzten Jahren stetig steigende Nachfrage nach Wohnraum ist für Mietinteressent eine Herausforderung – vor allem in Großstädten. Eine transparente und freiwillige Mieterselbstauskunft kann Ihnen deshalb helfen, Ihre Chancen zu verbessern. Das Wichtigste: Legen Sie die Karten offen und halten Sie mit wichtigen Informationen, die für Ihren potenziellen Vermieter relevant sein könnten, nicht hinterm Berg. Häufig ist der erste Eindruck – wie so oft – besonders entscheidend.
Suchen Sie sich eine Vorlage für die Mieterselbstauskunft raus und bereiten Sie diese vor. Bringen Sie bereits zur Wohnungsbesichtigung alle wichtigen Dokumente mit. Idealerweise punkten Sie mit Referenzen, zum Beispiel vom Vormieter. Erklären Sie optional, weshalb gerade Sie der ideale Mieter sind – das hebt Sie von anderen ab.
Damit Vermieter zuverlässige Mietzahlungen erhalten, ist es wichtig, die Bonität und Zuverlässigkeit von Mietinteressenten einzuschätzen. Indem Mieter ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse offenlegen, können Vermieter sich durch einen Vergleich der Mietinteressent untereinander gezielt für Personen entscheiden, die finanziell solide aufgestellt sind, ein regelmäßiges Einkommen und damit ein sicheres Arbeitsverhältnis haben. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Ehepaar, welches berufstätig ist und zwei Einkommen hat, für Vermieter attraktiver als eines mit nur einem (oder geringerem) Einkommen ist. Aber auch hier gilt: Der persönliche Eindruck ist ebenfalls wichtig.
Die SCHUFA-Auskunft ist im Gegensatz zur Mieterselbstauskunft ein Dokument, welches von offizieller Seite Informationen zur finanziellen Lage eines Mietinteressenten bestätigt. Erfasst werden in der SCHUFA üblicherweise Daten, die für die Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind. Ist eine Person in der Vergangenheit beispielsweise mit Zahlungen in Rückstand geraten und wurde vom Gläubiger bei der SCHUFA gemeldet, werden solche Informationen zu Bonitätszwecken gespeichert.
Üblicherweise verlangen Vermieter neben der Selbstauskunft, die vom Mieter selbst auszufüllen ist, auch eine SCHUFA-Auskunft. Bei größeren Wohnungsgesellschaften ist es zudem üblich, dass diese die Auskunft selbstständig bestellen.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass Vermietern nicht alle Daten offengelegt werden. Nur wenn beispielsweise Zahlungsstörungen vorliegen, die gemeldet worden sind, steht dies in der SCHUFA-Auskunft für Vermieter. Angaben zum Score sind nicht enthalten.
Die Datengrundschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die rechtliche Basis für Vermieter, um Daten ihrer Mietinteressenten einzusammeln. Die Datensparsamkeit steht hier besonders im Fokus. Das bedeutet: Wenn Sie selbst Vermieter sind und neue Mieter suchen, dürfen Sie nicht alle beliebigen Fragen stellen – denn einige sind unzulässig. Außerdem wichtig:
Grundsätzlich müssen Mietinteressenten wahrheitsgemäß antworten, wenn sie eine freiwillige Selbstauskunft ausfüllen. Wenn allerdings unzulässige Fragen auftauchen, haben Sie als Interessent das Recht, die Antwort zu verweigern oder auch eine nicht wahrheitsgemäße Antwort zu geben. Denn solche Fragen greifen in die Privatsphäre eines Mieters und sind für ein Vertragsverhältnis nicht von Bedeutung. Dies gilt für Fragen, die sich auf folgende Punkte beziehen:
Fällt Ihnen als Vermieter auf, dass Angaben in der Selbstauskunft des Mieters unstimmig sind, nachdem Ihr Mieter zum Beispiel schon die Wohnung bezogen hat, ist das oft ärgerlich. Deshalb lohnt es sich, bei Ungereimtheiten direkt nachzuhaken, bevor es zu einem Mietverhältnis kommt. Denn für Sie besteht ein berechtigtes Interesse. Fehlt eine Angabe, handelt es sich nicht immer um Absicht, sondern möglicherweise auch um ein Versehen. Klären Sie dies vor Vertragsunterzeichnung.
Falls Sie absichtlich getäuscht worden sind, haben Sie ebenfalls Rechte als Vermieter. Stellt sich später etwa durch unpünktliche Mietzahlungen heraus, dass der Mieter falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat, besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.
Grundsätzlich sind Sie als Mietinteressent nicht in der Pflicht, eine freiwillige Selbstauskunft auszufüllen. Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Trotzdem ist die Auskunft üblich und eine Verweigerung für den Vermieter oft ein Grund, Sie nicht weiter als Bewerber zu berücksichtigen. Wichtig zu wissen ist, dass Ihr potenzieller Vermieter zwar Ihre Kontaktdaten vor der Besichtigung verlangen kann – nicht aber weitere Unterlagen oder Auskünfte.
Wenn Sie gut vorbereitet zur Wohnungsbesichtigung gehen, machen Sie nicht nur einen vertrauenerweckenden Eindruck, sondern erhöhen auch Ihre persönlichen Chancen. Folgende Unterlagen sollten Sie – neben der Mieterselbstauskunft – deshalb immer mitnehmen, um sie bei Bedarf vorzulegen:
Manchmal verlangen Vermieter auch eine Mietbürgschaft. Sollten Sie studieren, ein geringes Einkommen haben oder gerade eine Ausbildung machen, kann dies der Fall sein.
Sobald Sie sich für einen Mieter entschieden haben, steht es Ihnen frei, Nachweise zu verlangen, sofern Ihre Mietinteressenten diese nicht bereits von sich aus vorgelegt haben. Dazu gehört in erster Linie oft der Einkommensnachweis. Wichtig zu beachten, wenn Sie um Nachweise bitten:
Um eine Wohnung zu ergattern, bleiben einige Mietinteressenten womöglich nicht bei der Wahrheit. Sie geben zum Beispiel Einkommen an, welches Sie gar nicht erhalten. Falsche Angaben, die sich auf berechtigte Fragen des Vermieters in der Mieterselbstauskunft beziehen, können dazu führen, dass Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Um ein faires Mietverhältnis zu fördern, achten Sie als Vermieter stets darauf, nur Daten anzufordern, die durch Ihr berechtigtes Interesse begründet werden können. Wichtig ist außerdem, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen zu halten und vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben – sofern Mietinteressenten dies nicht ausdrücklich erlauben. Um auf der sicheren Seite zu stehen, akzeptieren Sie nur offizielle Einkommensnachweise.
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