Mieterselbstauskunft meistern: Tipps für Vermieter und Mieter

Über die Mieterselbstauskunft erhalten Vermieter Informationen über ihre potenziellen Mieter. Letztere können ihre Chancen auf einen Mietvertrag mit einer freiwilligen Auskunft erhöhen. Für beide Seiten ist sie deshalb von besonders wichtiger Bedeutung. Wir fassen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mieterselbstauskunft zusammen.

Bild 1 - Mieterselbstauskunft meistern: Tipps für Vermieter und Mieter

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Mieterselbstauskunft und warum ist sie wichtig?
Welche Informationen müssen Mietinteressenten in der Mieterselbstauskunft angeben?
Welche Informationen dürfen und sollten Vermieter in der Mieterselbstauskunft erfragen?
Wie kann ich als Mietinteressent meine Chancen bei der Wohnungssuche erhöhen?
Wie können Vermieter durch die Mieterselbstauskunft Zahlungsausfälle vermeiden?
Welche Rolle spielt die SCHUFA-Auskunft im Vergleich zur Mieterselbstauskunft?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzbestimmungen gelten für die Mieterselbstauskunft?
Wie gehe ich als Mietinteressent mit unzulässigen Fragen in der Mieterselbstauskunft um?
Wie sollten Vermieter mit unvollständigen oder falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft umgehen?
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mietinteressent bei der Auskunftserteilung?
Welche Unterlagen sollte ich zusätzlich zur Mieterselbstauskunft bei einer Wohnungsbewerbung vorlegen?
Wann und wie sollten Vermieter zusätzliche Dokumente oder Nachweise anfordern?
Welche Konsequenzen hat das Falschausfüllen der Mieterselbstauskunft?
Wie können Vermieter ihre Rechte wahren und gleichzeitig faire Mietverhältnisse fördern?

Was ist eine Mieterselbstauskunft und warum ist sie wichtig?

Eine Mieterselbstauskunft dient Vermietern als Entscheidungsgrundlage für die Vermietung ihrer Immobilie. Auf Basis der Auskunft können sie einschätzen, ob potenzielle Mieter sich das Haus oder die Wohnung zur Miete leisten können. Gleichzeitig ist die Mieterselbstauskunft auch für Mieter von wesentlicher Bedeutung: Weil vielerorts die Nachfrage nach Mietimmobilien größer als das Angebot ist, hilft das Offenlegen der persönlichen Verhältnisse dabei, sich im besten Fall gegen andere Bewerber durchzusetzen. Zudem schafft die Auskunft Transparenz und sorgt so für eine gute Basis für das spätere Mietverhältnis.

Welche Informationen müssen Mietinteressenten in der Mieterselbstauskunft angeben?

Relevant für die Mieterselbstauskunft sind alle Angaben über Mietinteressenten, die direkt mit einem möglichen Mietverhältnis zusammenhängen. Zu den wichtigsten Informationen zählt neben Anschrift und Namen deshalb das persönliche Einkommen und damit zum Beispiel Angaben zum Arbeitgeber. Aber auch, ob jemand Raucher oder Nichtraucher ist, kann für Vermieter von Belang sein. Sind Mietschulden vorhanden, kann dies Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters nehmen, weshalb es sich hierbei ebenfalls um einen relevanten Punkt handelt. Zudem wird üblicherweise die Anzahl der künftigen Bewohner abgefragt.

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Welche Informationen dürfen und sollten Vermieter in der Mieterselbstauskunft erfragen?

Als Vermieter dürfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einige Nachweise von Mietinteressenten verlangen, zu denen unter anderem folgende Informationen gehören:

  • Beschäftigungsverhältnis
  • Gehaltsnachweise/Einkommensnachweise
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Angabe zu Personen, die mit einziehen
  • Insolvenzverfahren bzw. ob Einkommen gepfändet wird
  • Musikinstrumente und Haustiere

Wie kann ich als Mietinteressent meine Chancen bei der Wohnungssuche erhöhen?

Die in den letzten Jahren stetig steigende Nachfrage nach Wohnraum ist für Mietinteressent eine Herausforderung – vor allem in Großstädten. Eine transparente und freiwillige Mieterselbstauskunft kann Ihnen deshalb helfen, Ihre Chancen zu verbessern. Das Wichtigste: Legen Sie die Karten offen und halten Sie mit wichtigen Informationen, die für Ihren potenziellen Vermieter relevant sein könnten, nicht hinterm Berg. Häufig ist der erste Eindruck – wie so oft – besonders entscheidend.

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Wie können Vermieter durch die Mieterselbstauskunft Zahlungsausfälle vermeiden?

Damit Vermieter zuverlässige Mietzahlungen erhalten, ist es wichtig, die Bonität und Zuverlässigkeit von Mietinteressenten einzuschätzen. Indem Mieter ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse offenlegen, können Vermieter sich durch einen Vergleich der Mietinteressent untereinander gezielt für Personen entscheiden, die finanziell solide aufgestellt sind, ein regelmäßiges Einkommen und damit ein sicheres Arbeitsverhältnis haben. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Ehepaar, welches berufstätig ist und zwei Einkommen hat, für Vermieter attraktiver als eines mit nur einem (oder geringerem) Einkommen ist. Aber auch hier gilt: Der persönliche Eindruck ist ebenfalls wichtig.

Welche Rolle spielt die SCHUFA-Auskunft im Vergleich zur Mieterselbstauskunft?

Die SCHUFA-Auskunft ist im Gegensatz zur Mieterselbstauskunft ein Dokument, welches von offizieller Seite Informationen zur finanziellen Lage eines Mietinteressenten bestätigt. Erfasst werden in der SCHUFA üblicherweise Daten, die für die Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind. Ist eine Person in der Vergangenheit beispielsweise mit Zahlungen in Rückstand geraten und wurde vom Gläubiger bei der SCHUFA gemeldet, werden solche Informationen zu Bonitätszwecken gespeichert.

Üblicherweise verlangen Vermieter neben der Selbstauskunft, die vom Mieter selbst auszufüllen ist, auch eine SCHUFA-Auskunft. Bei größeren Wohnungsgesellschaften ist es zudem üblich, dass diese die Auskunft selbstständig bestellen.

Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass Vermietern nicht alle Daten offengelegt werden. Nur wenn beispielsweise Zahlungsstörungen vorliegen, die gemeldet worden sind, steht dies in der SCHUFA-Auskunft für Vermieter. Angaben zum Score sind nicht enthalten.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Datenschutzbestimmungen gelten für die Mieterselbstauskunft?

Die Datengrundschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet die rechtliche Basis für Vermieter, um Daten ihrer Mietinteressenten einzusammeln. Die Datensparsamkeit steht hier besonders im Fokus. Das bedeutet: Wenn Sie selbst Vermieter sind und neue Mieter suchen, dürfen Sie nicht alle beliebigen Fragen stellen – denn einige sind unzulässig. Außerdem wichtig:

  • Sobald personenbezogenen Daten nicht mehr gebraucht werden, müssen Sie diese unverzüglich vernichten.
  • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zu keinem Mietverhältnis gekommen ist und damit auch der Zweck zur Datenspeicherung entfällt.
  • Wenn Sie Daten Ihrer Mietinteressenten besitzen, die für einen Mietvertrag nicht relevant sind, löschen Sie diese ebenfalls.
  • Geben Mietinteressenten Ihre Einwilligung, dass Sie die Daten aus der Mieterselbstauskunft länger aufbewahren, zum Beispiel, um sie über eine frei werdende Wohnung zu informieren, dürfen die Daten in solchen Fällen ausnahmsweise länger aufbewahrt werden.

Wie gehe ich als Mietinteressent mit unzulässigen Fragen in der Mieterselbstauskunft um?

Grundsätzlich müssen Mietinteressenten wahrheitsgemäß antworten, wenn sie eine freiwillige Selbstauskunft ausfüllen. Wenn allerdings unzulässige Fragen auftauchen, haben Sie als Interessent das Recht, die Antwort zu verweigern oder auch eine nicht wahrheitsgemäße Antwort zu geben. Denn solche Fragen greifen in die Privatsphäre eines Mieters und sind für ein Vertragsverhältnis nicht von Bedeutung. Dies gilt für Fragen, die sich auf folgende Punkte beziehen:

  • Religion
  • sexuelle Orientierung
  • Herkunft
  • psychische oder körperliche Behinderung
  • private Interessen
  • Vorstrafen

Wie sollten Vermieter mit unvollständigen oder falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft umgehen?

Fällt Ihnen als Vermieter auf, dass Angaben in der Selbstauskunft des Mieters unstimmig sind, nachdem Ihr Mieter zum Beispiel schon die Wohnung bezogen hat, ist das oft ärgerlich. Deshalb lohnt es sich, bei Ungereimtheiten direkt nachzuhaken, bevor es zu einem Mietverhältnis kommt. Denn für Sie besteht ein berechtigtes Interesse. Fehlt eine Angabe, handelt es sich nicht immer um Absicht, sondern möglicherweise auch um ein Versehen. Klären Sie dies vor Vertragsunterzeichnung.

Falls Sie absichtlich getäuscht worden sind, haben Sie ebenfalls Rechte als Vermieter. Stellt sich später etwa durch unpünktliche Mietzahlungen heraus, dass der Mieter falsche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hat, besteht die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

Bild Kapitel - Wie sollten Vermieter mit unvollständigen oder falschen Angaben in der Mieterselbstauskunft umgehen?

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mietinteressent bei der Auskunftserteilung?

Grundsätzlich sind Sie als Mietinteressent nicht in der Pflicht, eine freiwillige Selbstauskunft auszufüllen. Gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Trotzdem ist die Auskunft üblich und eine Verweigerung für den Vermieter oft ein Grund, Sie nicht weiter als Bewerber zu berücksichtigen. Wichtig zu wissen ist, dass Ihr potenzieller Vermieter zwar Ihre Kontaktdaten vor der Besichtigung verlangen kann – nicht aber weitere Unterlagen oder Auskünfte.

Welche Unterlagen sollte ich zusätzlich zur Mieterselbstauskunft bei einer Wohnungsbewerbung vorlegen?

Wenn Sie gut vorbereitet zur Wohnungsbesichtigung gehen, machen Sie nicht nur einen vertrauenerweckenden Eindruck, sondern erhöhen auch Ihre persönlichen Chancen. Folgende Unterlagen sollten Sie – neben der Mieterselbstauskunft – deshalb immer mitnehmen, um sie bei Bedarf vorzulegen:

  • Personalausweis
  • SCHUFA-Auskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Arbeitsvertrag
  • Informationen zum Einkommen
Info - Mieterselbstauskunft
Hinweis:

Wann und wie sollten Vermieter zusätzliche Dokumente oder Nachweise anfordern?

Sobald Sie sich für einen Mieter entschieden haben, steht es Ihnen frei, Nachweise zu verlangen, sofern Ihre Mietinteressenten diese nicht bereits von sich aus vorgelegt haben. Dazu gehört in erster Linie oft der Einkommensnachweis. Wichtig zu beachten, wenn Sie um Nachweise bitten:

  • Akzeptieren Sie nur Einkommensnachweise, die offiziell sind – zum Beispiel Verdienstbescheinigungen, Lohnabrechnungen, Einkommenssteuerbescheide (vor allem bei Selbstständigen) und Kontoauszüge.
  • Bargeld oder selbst erstellte Abrechnungen sollten Sie nicht akzeptieren – denn diese stellen keinen ausreichenden Nachweis dar.
  • Sofern es sich um ein neues Arbeitsverhältnis handelt und Ihr potenzieller Mieter nur den Arbeitsvertrag ohne Abrechnung oder Gehaltsnachweis vorlegt, empfiehlt es sich, in solchen speziellen Fällen immer auch auf weitere Sicherheiten zu bestehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Bürgschaft oder eine SCHUFA-Auskunft handeln.

Welche Konsequenzen hat das Falschausfüllen der Mieterselbstauskunft?

Um eine Wohnung zu ergattern, bleiben einige Mietinteressenten womöglich nicht bei der Wahrheit. Sie geben zum Beispiel Einkommen an, welches Sie gar nicht erhalten. Falsche Angaben, die sich auf berechtigte Fragen des Vermieters in der Mieterselbstauskunft beziehen, können dazu führen, dass Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Wie können Vermieter ihre Rechte wahren und gleichzeitig faire Mietverhältnisse fördern?

Um ein faires Mietverhältnis zu fördern, achten Sie als Vermieter stets darauf, nur Daten anzufordern, die durch Ihr berechtigtes Interesse begründet werden können. Wichtig ist außerdem, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen zu halten und vertrauliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben – sofern Mietinteressenten dies nicht ausdrücklich erlauben. Um auf der sicheren Seite zu stehen, akzeptieren Sie nur offizielle Einkommensnachweise.

Disclaimer

Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.

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