Um sich zu vergewissern, dass zukünftige Mieter ihrer Zahlungsverpflichtung zuverlässig nachkommen, verlangen Vermieter eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Kündigen Mieter ihr bisheriges Mietverhältnis, sollten diese sich das Dokument deshalb unbedingt ausstellen lassen. Was Mieter und Vermieter dabei zu beachten haben – hier erfahren Sie es. Außerdem können Sie unsere praktische Vorlage herunterladen und kostenlos nutzen.
Inhaltsverzeichnis
Eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit ‒ manchmal auch Vorvermieterbescheinigung genannt ‒ dient Mietern als Nachweis für ihr zuverlässiges Zahlungsverhalten. Sie belegt, dass diese die Miete vollständig bezahlt haben und keine Mietschulden bestehen. Sofern der Nachweis erbracht werden kann, erhöhen sich die Chancen auf einen neuen Mietvertrag. Denn auf diese Weise bekommen Vermieter die Sicherheit, dass auf ihre zukünftigen Mieter Verlass ist.
Nur der Vermieter ist dazu berechtigt, die Mietschuldenfreiheit eines ehemaligen Mieters zu bescheinigen. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, können Sie als Vermieter alternativ aber auch Ihre Hausverwaltung bevollmächtigen, das Dokument auszustellen.
Damit eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit Aussagekraft hat, ist es wichtig, dass folgende Angaben enthalten sind:
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Für Vermieter hat eine Bestätigung über die Mietschuldenfreiheit eines Wohnungsbewerbers den Vorteil, dass das Dokument als Entscheidungshilfe dient. So können Sie sich als Vermieter ein besseres Bild über das Zahlungsverhalten eines Bewerbers machen, welcher als Mieter in die engere Auswahl kommt.
Auch Mieter profitieren: Sollten Sie gerade auf Haus- oder Wohnungssuche zur Miete sein, ist eine Bestätigung über Ihr vorheriges Zahlungsverhalten heute fast obligatorisch. Die Bescheinigung bekräftigt, dass Sie Ihre Miete zuverlässig und regelmäßig beglichen haben, was die Chancen auf einen neuen Mietvertrag erhöht.
Es gibt kein Gesetz, welches Vermieter rechtlich dazu verpflichtet, die Mietschuldenfreiheit eines ehemaligen Mieters zu bescheinigen. Das bedeutet: Als Mieter können Sie nicht darauf bestehen, dass Sie eine solche Bescheinigung erhalten.
Fordern Sie diese dennoch freundlich an. Auch wenn es keine Verpflichtung gibt, sind viele Vermieter üblicherweise bereit, die Mietschuldenfreiheit zu bestätigen.
Weil Vermieter nicht in der Pflicht stehen, ist es auch keine Seltenheit, dass diese keine Bescheinigung für ehemalige Mieter ausstellen. Als Mieter haben Sie in einer solchen Situation dennoch die Möglichkeit, Ihre Mietzahlungen nachzuweisen: Legen Sie Ihre Kontoauszüge vor, die Ihre zuverlässigen Mietzahlungen belegen.
Weil Vermieter in Deutschland keinerlei Pflicht zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung unterliegen, ist die Sache einfach: Mieter, die keine Bescheinigung erhalten haben, können Sie künftigen Vermietern auch nicht vorlegen. Deshalb kann Ihr potenziell neuer Vermieter nicht auf das Dokument bestehen.
Wer seine Traumwohnung mieten will, sollte sich zumindest um die Bescheinigung bemühen. Denn die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt ist groß. Legen potenzielle Mieter keine Mietschuldenfreiheitsbestätigung vor, können Vermieter ihnen eine Absage erteilen.
Für die Ausstellung der Vorvermieterbescheinigung müssen Vermieter nicht, können aber eine Gebühr verlangen. Eine festgelegte Höhe existiert jedoch nicht. Rechnen Sie mit Kosten in Höhe von 20 bis 50 Euro.
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Idealerweise ist Ihre Bescheinigung aktuell. Das bedeutet, dass Sie maximal drei bis sechs Monate alt sein sollte. Dennoch gibt es auch für diesen Punkt keine gesetzliche Regelung. Sollte das Dokument älter sein, bestehen Vermieter möglicherweise auf eine aktuellere Bestätigung.
Auch wenn eine Vorvermieterbescheinigung Vorteile hat, verfügt sie aus rein rechtlicher Sicht bis heute keine Verbindlichkeit. Vor allem Vermieter sichern sich dennoch gerne darüber ab. Schließlich dient ein Einblick in das bisherige Zahlungsverhalten mitunter als Basis für die Entscheidung, ob ein Wohnungsbewerber zuverlässig ist oder nicht.
Als Vermieter sollten Sie sich dennoch darüber im Klaren sein, dass es trotz eines vorbildlichen Zahlungsverhaltens – also zuverlässigen Mietzahlungen – in Zukunft immer auch zu Ausfällen oder Mietschulden kommen kann.
Wird Mietern bestätigt, dass sie keine Mietschulden haben, hat dies lediglich Vorteile für die künftige Wohnungssuche. Bestehen jedoch Mietschulden und stellt der Vermieter seinem ehemaligen Mieter dennoch eine Bescheinigung aus, verzichtet dieser so möglicherweise auf die ihm noch zustehenden Zahlungen – ein bedeutender finanzieller Nachteil für Vermieter.
Kontoauszüge und Quittungen über die Mietzahlungen dienen als Alternative, wenn Vermieter sich nicht dazu bereit erklären, die Mietschuldenfreiheit schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich dient eine Schufa-Auskunft dazu, die eigene (gute) Bonität zu bestätigen. Diese wird von vielen Vermietern heute ohnehin verlangt.
Von Falschangaben sollten sowohl Vermieter als auch Mieter in der Vorvermieterbescheinigung absehen. Falls sich zum Beispiel nach Abschluss des neuen Mietvertrags herausstellen sollte, dass Sie als Mieter nicht ehrlich waren, stellt dies einen Grund für die fristlose Kündigung des Vertrages dar. Denn dies wird als Vertragsverletzung gewertet.
Grundsätzlich können sich auch Eltern eine Mietschuldenfreiheit vom Vermieter ausstellen lassen, wenn Sie die Miete für ihren Nachwuchs zahlen. Falls Kinder Miete an die eigenen Eltern zahlen, ist es zudem möglich, dass die Eltern als Aussteller der Bescheinigung auftreten.
Beachten Sie hierbei jedoch, dass nicht alle Vermieter sich der Aussagekraft einer solchen Bescheinigung sicher sein können. Möglicherweise gehen diese davon aus, dass die Ausstellung lediglich erfolgt, um ein „gutes Wort“ für den Nachwuchs einzulegen.
Falls Sie zum ersten Mal eine Wohnung anmieten möchten, kann Ihnen noch keine Mietschuldenfreiheitsbestätigung ausgestellt werden, weil Sie noch keinen Mietvertrag hatten. In solchen Fällen müssen Sie die Wohnungssuche ohne das Dokument durchführen. Einkommensnachweise und die Schufa-Auskunft – und bei Bedarf eine Bürgschaft – dienen in diesem Sonderfall als Nachweis dafür, dass Sie Ihre Miete zuverlässig zahlen können.
Sie wohnen zur Untermiete? Beachten Sie, dass Sie keinen Vertrag mit dem eigentlichen Vermieter, sondern mit dem Hauptmieter der Wohnung oder des Hauses abgeschlossen haben. Infolgedessen kann Ihnen der Vermieter der Wohnräume keine Bescheinigung ausstellen. Die Mietschuldenfreiheit müsste Ihnen in diesem Fall der Hauptmieter bestätigen.
Sowohl Mieter als auch Vermieter, die Haus oder Wohnung vermieten, profitieren von einer Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit. Da eine solche Bescheinigung aber nicht ausgestellt werden muss, sondern die auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt wird, ist es manchmal für beide Seiten eine schwierige Situation. Wichtiger als die Vorvermieterbescheinigung sind heute deshalb vor allem Einkommensnachweise und eine Schufa-Bonitätsauskunft.
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