Nebenkostenabrechnung: Was Sie als Eigentümer und Vermieter wissen müssen

Die Ausstellung einer korrekten Nebenkostenabrechnung gehört zu Ihren Pflichten als Vermieter, wirft manchmal jedoch Fragen auf und führt unter Umständen auch zum Streit. Damit es nicht zu Missverständnissen und Problemen mit Mietern kommt, sollten sowohl Eigentümer als auch (künftige) Vermieter sich deshalb mit der Aufstellung einer Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen. Alles Wissenswerte dazu auf einen Blick.

Bild 1 - Nebenkostenabrechnung: Was Sie als Eigentümer und Vermieter wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Welche Bedeutung hat die Nebenkostenabrechnung?
Wer stellt eine Nebenkostenabrechnung aus?
Mit welcher Höhe der Nebenkosten muss man rechnen?
Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?
Wie sieht der Aufbau einer Nebenkostenabrechnung aus?
Wann und wie oft muss eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erstellt werden?
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Welche Fristen müssen bei einer Nebenkostenabrechnung eingehalten werden?
Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten?
Was sind kalte Nebenkosten?
Was sind warme Nebenkosten?
Wie werden Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet?
Welche Nebenkosten-Verteilerschlüssel gibt es?
Welche typischen Fehler muss ich bei einer Nebenkostenabrechnung vermeiden?
Wie werden die Fristen zu den Nebenkostennachzahlungen gehandhabt?
Welche Rechte hat der Mieter bei einer Nebenkostenabrechnung?
Kann der Mieter meiner Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Wie vermeide ich Streit mit dem Mieter wegen einer Nebenkostenabrechnung?
Fazit zur Nebenkostenabrechnung

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Alle Kosten, die im Rahmen einer Immobilienbewirtschaftung anfallen, werden im Allgemeinen als „Nebenkosten“ bezeichnet. Zu diesen gehören auch die Betriebskosten. Diese sind zum Teil umlagefähig, was bedeutet, dass Vermieter im Mietvertrag festhalten können, dass Mieter teilweise für die Nebenkosten aufkommen. In einer Nebenkostenabrechnung wird aufgeschlüsselt, welchen Anteil an den Gesamtkosten Mieter zu tragen haben.

Welche Bedeutung hat die Nebenkostenabrechnung?

Sowohl für Sie als Vermieter als auch für Ihre Mieter spielt die Nebenkostenabrechnung eine besondere Rolle. Denn die Kosten für Ihre Immobilie, die Sie aufzuwenden haben, können Sie zum Teil (wie beschrieben) auf Ihre Mieter umlegen.

Wer stellt eine Nebenkostenabrechnung aus?

Für die fristgerechte und akkurate Ausstellung einer Nebenkostenabrechnung sind Vermieter zuständig. Es ist dabei wichtig zu berücksichtigen, dass das Dokument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum erstellt und an den Mieter übergeben wird (§ 556 Abs. 3 BGB). Üblicherweise endet der Abrechnungszeitraum immer am letzten Tag des Jahres.

Mit welcher Höhe der Nebenkosten muss man rechnen?

Der Betriebskostenspiegel vom Deutschen Mieterbund (DMB) gibt Aufschluss darüber, wie die durchschnittlichen Kosten ausfallen, die Mieter jährlich zu entrichten haben. Demnach haben Bewohner einer Mietwohnung oder eines Mietshauses im Jahr 2022 im Schnitt 2,28 Euro/Quadratmeter an Betriebskosten gezahlt.

Gut zu wissen 1 - Nebenkostenabrechnung
Gut zu wissen:

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?

Betriebskosten gehören zu den Nebenkosten. Dennoch werden beide Begriffe von vielen Vermietern und Eigentümern manchmal gleichwertig behandelt. Streng genommen handelt es sich jedoch nicht um Synonyme. Zu den Nebenkosten gehören – neben den Betriebskosten, die im Rahmen einer Vermietung anfallen – auch Kosten wie die Grunderwerbssteuer und Instandhaltungskosten für eine Immobilie. Da die Nebenkosten in der Umgangssprache jedoch mit den Betriebskosten gleichgesetzt werden, ist hier einfachheitshalber von „Nebenkostenabrechnung“ die Rede.

Wie sieht der Aufbau einer Nebenkostenabrechnung aus?

Für eine gültige Nebenkostenabrechnung ist es wichtig, sich an einige formale und inhaltliche Vorgaben zu halten. Wenn Sie die Abrechnung erstellen, achten Sie darauf, dass das Dokument die Anschrift und Namen der Mieter (inkl. Etage und Wohnungsnummer der Mietwohnung) und auch Ihren Namen enthält. Weitere Punkte, die nicht fehlen dürfen:

  • Zeitraum der Abrechnung und der Nutzung des Mietobjekts
  • Angabe der genauen Gesamtkosten und Berechnung des Mieteranteils
  • Erklärung zum Umlageschlüssel
  • Anrechnung der Vorauszahlungen

Wann und wie oft muss eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erstellt werden?

Die Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung erstellen Vermieter stets einmal pro Jahr. Wichtig: Wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung erstellen, ist manchmal auch eine Korrektur notwendig. Damit diese noch im Rahmen der Frist umgesetzt werden kann, sollten Vermieter sich immer früh genug um die Erstellung der Abrechnung kümmern.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Folgende Betriebskosten dürfen Sie auf Ihre Mieter umlegen und somit in der Nebenkostenabrechnung als solche aufführen:

  • Heizkosten
  • Grundsteuer
  • Strom-, Wasser- und Wartungskosten für Gebäudeteile (z. B. Keller, Treppenhaus, Waschmaschinen), die gemeinschaftlich genutzt werden
  • Gebühren für die Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Kosten für die Wasserversorgung
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kosten für den Fahrstuhlbetrieb
  • Kosten für die Warmwasserversorgung (Versorgungsanlage, Wartung, Kontrolle)
  • Entwässerungskosten
  • Gebäudereinigungskosten
  • Hauswartkosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungskosten
  • Kosten für eine gemeinschaftliche Antennenanlage
  • Sonstige anfallende Nebenkosten (z. B. Trinkwasseruntersuchung, Dachrinnenreinigung)

Hinweis 1 -  Nebenkostenabrechnung
Hinweis:

Welche Fristen müssen bei einer Nebenkostenabrechnung eingehalten werden?

Falls Vermieter die Frist für die Erstellung bzw. Zustellung der Nebenkostenabrechnung verpassen, müssen Mieter in der Regel nicht für die umlagefähigen Betriebskosten aufkommen. Beachten Sie deshalb die Fristen, die einzuhalten sind. Nach Ende eines Abrechnungszeitraums, welcher in der Regel zwölf Monate beträgt, haben Sie ein Jahr Zeit, Ihren Mietern das Dokument zuzustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Innerhalb dieser Frist sollte die Abrechnung auf ihre Korrektheit geprüft werden.

Was sind nicht umlagefähige Nebenkosten?

Nicht alle Nebenkosten können Sie ohne weiteres auf Ihre Mieter umlegen, sodass Sie für folgende Posten selbst aufkommen müssen:

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten
  • Verwaltungskosten
  • Einkommens- und Grunderwerbssteuer
  • Rauchmelderkosten
  • Kosten, die einmalig anfallen
  • Anschlussgebühren (ab 30.06.2024)
  • Neuanlage des Gartens
  • spezielle Versicherungen (Hausrat, Rechtsschutz, Mietausfall)
  • Leerstandskosten
  • Kosten für Straßenbau

Hinweis 2 -  Nebenkostenabrechnung
Info:

Was sind kalte Nebenkosten?

Mit kalten Nebenkosten sind alle festgelegten Betriebskosten, mit Ausnahme der Heizkosten und der Warmwasserversorgung gemeint. Diese sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgelistet und sind nicht verbrauchsabhängig. Zu den kalten Nebenkosten zählen unter anderem laufende öffentliche Lasten (etwa Grundsteuer), Entwässerung und Gartenpflege.

Was sind warme Nebenkosten?

Im Gegensatz zu den kalten Nebenkosten werden warme Nebenkosten, zu denen Heizung und Warmwasser zählen, abhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Mieter berechnet. Für Vermieter bedeutet das: Im Regelfall kann hier keine Pauschale für die Kosten festgelegt werden. Wichtig ist deshalb, dass der individuelle Verbrauch erfasst bzw. jedes Jahr abgelesen wird.

Wie werden Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet?

Um umlagefähige Betriebskosten von Ihren Mietern einzufordern, muss die Regelung nicht nur im Mietvertrag erwähnt, sondern so festgehalten werden, dass sie rechtswirksam ist. Deshalb genügt es nicht, einige der Nebenkosten lediglich beispielhaft aufzuzählen. Denn wichtig ist, diese entweder komplett aufzulisten – oder aber auf „Betriebskostenverordnung §2“ zu verweisen, wo die umlagefähigen Kosten vollständig aufgelistet sind.

Bild Kapitel - Wie werden Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet?

Welche Nebenkosten-Verteilerschlüssel gibt es?

Im Mietvertrag legen Sie fest, welcher Verteilerschlüssel für die Nebenkostenberechnung Anwendung findet. So kann nachvollzogen werden, wie sich die Gesamtmietnebenkosten auf die jeweiligen Mietparteien verteilen. Sowohl die Größe des Haushalts als auch die Fläche oder Wohnung oder aber die Anzahl der Wohneinheiten können dabei als Verteilerschlüssel dienen. Beachten Sie dabei: Sofern Sie im Mietvertrag keinen solchen Schlüssel festlegen, erfolgt die Abrechnung auf Basis der Wohnfläche.

Welche typischen Fehler muss ich bei einer Nebenkostenabrechnung vermeiden?

Typische Fehler, die bei der Nebenkostenabrechnung gemacht werden, können zur Unwirksamkeit der Abrechnung führen. Vermeiden Sie deshalb unter anderem Folgendes:

  • Die Abrechnung wird zu spät erstellt
  • Es wird ein falscher Zeitraum (mehr als zwölf Monate) abrechnet
  • Sie rechnen „sonstige Betriebskosten“ nach Belieben ab
  • Die Abrechnung ist lückenhaft/unvollständig
  • Es werden nicht umlagefähige Kosten abgerechnet
  • Sie weichen von mietvertraglichen Regelungen ab

Wie werden die Fristen zu den Nebenkostennachzahlungen gehandhabt?

Ergibt sich eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung, die der Mieter zu begleichen hat, hat er hierfür 30 Tage Zeit. Umgekehrt gilt die Zahlungsfrist auch für Sie als Vermieter, wenn sich ein Guthaben für Ihre Mieter ergibt. Sind die Vorauszahlungen also so hoch, dass sie die tatsächlichen jährlichen Nebenkosten übersteigen, haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihren Mietern das Guthaben auszuzahlen.

Welche Rechte hat der Mieter bei einer Nebenkostenabrechnung?

Unter Umständen möchten Ihre Mieter die Nebenkostenabrechnung auf Fehler überprüfen. Gesetzlich steht ihnen das auch zu. Ihren Mietern wird für eine Prüfung eine Frist von einem Jahr gewährt. Trotzdem ändert sich nichts an der Zahlungspflicht. Das bedeutet, dass Mieter die Rechnung üblicherweise unter Vorbehalt innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung begleichen.

Kann der Mieter meiner Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Mietern steht es grundsätzlich zu, der Nebenkostenabrechnung zu widersprechen. Hierfür stehen ihnen zwölf Monate zur Verfügung. Ein Widerspruch kann mit inhaltlichen, aber auch mit formellen Fehlern bei der Abrechnung begründet werden.

Wie vermeide ich Streit mit dem Mieter wegen einer Nebenkostenabrechnung?

Achten Sie stets darauf, die Betriebskostenabrechnung nicht nur rechtzeitig, sondern auch formell und inhaltlich korrekt und vollständig zu erstellen. Zudem ist es wichtig, genügend Zeit für eine Überprüfung einzuplanen. Um Streit zu vermeiden, sollte auch der Mietvertrag transparent formuliert sein. Bieten Sie Ihren (potenziellen) Mietern bei Unklarheiten das Gespräch an, um offene Fragen und Unsicherheiten zu klären.

Fazit zur Nebenkostenabrechnung

Eine korrekte, nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung beugt Problemen und Konflikten mit Mietern vor. Wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung erstellen, achten Sie deshalb stets auf Inhalt, Form, Vollständigkeit und Frist. Die Erstellung der Abrechnung kann im Namen der Eigentümer und Vermieter bei Bedarf auch professionell erfolgen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Disclaimer

Unser Ratgeber stellt ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit bereit. Bei den Informationen, Empfehlungen und Erläuterungen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne. Eine juristische Beratung kann durch unseren Ratgeber nicht ersetzt werden.

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